Prospitalia unterstützt Vertragspartner bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Am 01.01.2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Damit wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. So müssen auch Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 3.000 Beschäftigten (ab 2024 ab 1.000 Beschäftigten) den erhöhten Sorgfaltspflichten nachkommen und sich um Transparenz im eigenen Geschäftsbereich sowie in den Lieferketten bemühen.
Um die Folgen möglicher Verstöße zu begrenzen, bietet die Prospitalia ein anonymes Beschwerdeverfahren, über welches interne sowie externe Personen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken hinweisen können.