Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Prospitalia unterstützt Vertragspartner bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Am 01.01.2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Damit wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. So müssen auch Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 3.000 Beschäftigten (ab 2024 ab 1.000 Beschäftigten) den erhöhten Sorgfaltspflichten nachkommen und sich um Transparenz im eigenen Geschäftsbereich sowie in den Lieferketten bemühen.

Um die Folgen möglicher Verstöße zu begrenzen, bietet die Prospitalia ein anonymes Beschwerdeverfahren, über welches interne sowie externe Personen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken hinweisen können.

Eine erfolgreiche Verbindung

Vertragshäuser

Neben Top-Konditionen im Einkauf sorgen wir für die notwendige Flexibilität, um die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Klinik zu sichern und Ihre Wirtschaftlichkeit zu optimieren.

Vertragslieferanten

Als unser Partner profitieren Sie von signifikanten Umsatzsteigerungen und können Ihr volles Potenzial ausschöpfen. Mit Prospitalia erhalten Sie Zugang zu unseren Vertragskliniken, werden Teil eines starken Netzwerks und können sich auf umfassende Unterstützung bei der Erreichung Ihrer Ziele verlassen.

Prospitalia in Zahlen

2,8 Mrd

Euro Einkaufsvolumen pro Jahr

über 1.300

Einrichtungen im Akut- und Pflegebereich mit 200.000 Betten

über 1 Mio.

Qualitätsartikel von über 500 ausgewählten Vertragslieferanten